Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand:

1.1 Leistung des Betreuers (Karin Ipolt – Hundepension Zauberwald):

Beherbergung des Tieres in einem Zimmer für 2-3 Hunde und Betreuung bzw. Beaufsichtigung des Hundes samt Fütterung, wobei das Futter vom Halter beizubringen ist;

Training und Pflege (Styling) erfolgt nach gesonderter Vereinbarung durch externe Dienstleister;

Auslauf und Beschäftigung in adäquatem Ausmaß;

Allenfalls notwendige medizinische Maßnahmen durch Tierärzte im Notfall;

 

1.2 Leistung des Besitzers (Halters):

Bezahlung der vereinbarten Entgelte und allfälliger Nebenkosten, wie Arztkosten, Transportkosten, Schäden;

Informationen über den Hund wie Gesundheitszustand, Eigenheiten, Vorlieben, etc.;

Beibringung des gewünschten Futters in ausreichender Menge;

Beibringung allfälliger erforderlicher Medikamente;

 

2. Kosten:

Der Preis des vereinbarten Leistungsumfanges/Betreuungsvertrages ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.

Die Preise können bei Bedarf jederzeit angepasst bzw. geändert werden und sind auf unserer Homepage im Internet ausgezeichnet.

 

3. Haftung des Halters:

Der Halter versichert, dass der Hund nicht aggressiv (kein gefährlicher Hund ist) oder verhaltensauffällig ist, keine akuten oder chronischen Krankheiten hat, nicht von Ungeziefer (Flöhen) befallen ist.

Jedes Tier muss entwurmt und mit einem aktiven Floh- und Zeckenschutz versehen sein (bitte 2-3 Tage vor dem Einchecken anwenden).

Läufige Hündinnen bzw. Hündinnen, die voraussichtlich während der Aufenthaltsdauer läufig werden, können nicht aufgenommen werden.

Ist eine Hündin hitzig oder wird sie es während eines Aufenthaltes bei uns muss sie isoliert gehalten werden. Diese Extrakosten hat der Halter zu übernehmen(Kosten des Aufschlages für Einzelhaltung laut aktueller Preisliste)!

Der Hund ist geimpft gegen Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Tollwut, Zwingerhusten und…? (der Impfpass wird während der Aufenthaltsdauer bei Karin Ipolt – Hundepension Zauberwald hinterlegt).

Der Hund ist gemäß § 24a Tierschutzgesetz mit einem Micro Chip gekennzeichnet, die Daten sind in der Heimtierdatenbank registriert.

 

4. Krankheit und Verletzungen:

Karin Ipolt – Hundepension Zauberwald ist berechtigt und verpflichtet, im Falle einer offensichtlichen Erkrankung, oder Verletzung des Hundes einen Tierarzt beizuziehen.

Sollte tierärztlicherseits aufgrund einer entsprechenden Notwendigkeit an Karin Ipolt – Hundepension Zauberwald die Bitte um Zustimmung der Einschläferung des Hundes herangetragen werden, so ist Karin Ipolt – Hundepension Zauberwald berechtigt, dazu die notwendige Erlaubnis zu erteilen, soweit nicht unverzüglich die Entscheidung des Halters eingeholt werden kann.

Im Falle des Todes des Hundes ist Karin Ipolt – Hundepension Zauberwald zur Vornahme der notwendigen ordnungs- und hygienerechtlichen Maßnahmen berechtigt. Aus einer Verletzung, einer Erkrankung oder dem Tod eines Hundes können seitens des Kunden keine wie immer gearteten Ansprüche gegen Karin Ipolt – Hundepension Zauberwald gestellt werden, es sei denn, dass eine grob fahrlässige Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann.

Soweit Karin Ipolt – Hundepension Zauberwald für Heilbehandlungsmaßnahmen kostenmäßig in Vorleistung tritt, stellt der Halter Karin Ipolt – Hundepension Zauberwald von allen angefallenen Kosten frei, auch wenn er die Vornahme einer oben genannten Leistung selber nicht hätte durchführen lassen, bzw. wird er Karin Ipolt – Hundepension Zauberwald alle Tierarztkosten, Transportkosten, Folgekosten, Auslagen und Schäden, die durch den Hund Karin Ipolt – Hundepension Zauberwald, Dritten oder anderen Tieren zugefügt wurden, ersetzen. Dies gilt auch für alle Folgekosten verschwiegener Krankheiten und fehlender Impfungen.

Im Fall eines Zusatzaufwandes durch erforderliche Quarantäne (vom Tierarzt verordnet), oder Separierung (verhaltensbedingt), wird der Halter Karin Ipolt – Hundepension Zauberwald die Kosten ersetzen, zumindest in Höhe des Aufschlages für erforderliche Einzelhaltung laut Preisliste.

Ist der Überbringer des Hundes nicht der Tierbesitzer selbst, so haftet dieser ebenso für alle durch die Unterbringung des Hundes entstandenen Schäden.

 

5. Vertragsdauer:

Der Halter ist verpflichtet, seinen Hund zum vereinbarten Termin abzuholen und alle noch offenen Forderungen von Karin Ipolt – Hundepension Zauberwald zu begleichen. Widrigenfalls hat Karin Ipolt – Hundepension Zauberwald das Recht, den Hund bis zur Forderungsbegleichung auf weitere Kosten des Halters einzubehalten.

Eine gewünschte Verlängerung der Betreuungszeit ist vom Halter zeitgerecht mitzuteilen und erfordert die Zustimmung von Karin Ipolt – Hundepension Zauberwald.

Bei vorzeitiger Abholung des Hundes kann keine Rückerstattung des bezahlten Entgelts erfolgen.

Karin Ipolt – Hundepension Zauberwald kann eine Abholung des Hundes durch ihr unbekannte Dritte nicht akzeptieren, da der Hund unbekannten Personen nicht ausgehändigt werden kann. Personen die nicht Halter oder Überbringer des Hundes sind, benötigen eine schriftliche Vollmacht des Halters, um den Hund entgegen nehmen zu können.

Bei nicht rechtzeitiger Abholung des Tieres, muss jeder weitere Kalendertag verrechnet werden.

Sollte der Hund 14 Tage nach dem vereinbarten Abholungstermin – ohne Angabe von Gründen – nicht abgeholt werden, ist Karin Ipolt – Hundepension Zauberwald berechtigt, den Hund auf Kosten des Halters anderwärtig unterzubringen bzw. den Hund einer gemeinnützigen Tierorganisation zur Betreuung zu übergeben.

Bei einem Zahlungsverzug von 14 Tagen ab Schlussrechnung inklusive Schadenersatz, hat Karin Ipolt – Hundepension Zauberwald das Recht, den Hund zur Forderungsbefriedigung zu verkaufen.

 

6. Sonstige Bestimmungen:

Karin Ipolt – Hundepension Zauberwald ist berechtigt die Daten von Hund und Halter weiterzugeben, insbesondere im Krankheits- und Schadenfall, sowie an Dritte Dienstleister.

Karin Ipolt – Hundepension Zauberwald haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz und nur bis zur Höhe des Betreuungsentgeltes, nicht aber für Verletzungen, Infektion, Tod oder Verlust des Hundes. Auch nicht für Befruchtung läufiger Hündinnen.

Karin Ipolt – Hundepension Zauberwald haftet nicht für mitgebrachte Sachen.

Ein einmal abgeschlossener Vertrag gilt auch im Wiederholungsfall, wenn nichts anderes vereinbart wird.

Karin Ipolt – Hundepension Zauberwald ist haftpflichtversichert.

Der Halter bestätigt, dass eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung für den Hund besteht und hat dies nachzuweisen.

 

7. Stornobedingungen:

Da wir nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung haben, müssen wir im Falle einer kurzfristigen Stornierung folgende Gebühren verrechnen:

Stornierung bis 3 Wochen vor Aufnahmedatum: keine Gebühren
Stornierung bis 1 Woche vor Aufnahmedatum: 50 % der Kosten des gebuchten Aufenhalts
Stornierung innerhalb einer Woche vor Aufnahmedatum: 100 % der Kosten des gebuchten Aufenthalts

 

8. Rücktritt:

Die Tierpension ist berechtigt, bis spätestens drei Wochen vor dem vereinbarten Beginn der Betreuung des Tieres ohne Angabe von Gründen vom

Betreuungsvertrag zurückzutreten. Der Kunde verzichtet in diesem Zusammenhang auf jegliche Anspruchstellung gegenüber der Tierpension.

 

Dezember 2016